Sehr dringendMitteilungspflicht
AMS informieren
Informiere das Arbeitsmarktservice über den geplanten Wegzug.
Warum das jetzt wichtig ist
Der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen ist an den Wohnsitz in Österreich gebunden.
Zuständige Stelle
Arbeitsmarktservice (AMS)
Zeitpunkt
Vor der Ausreise
Vorgehensweise
- 01AMS über den geplanten Wegzug informieren.
Offizielle Quelle
- Arbeitsmarktservice (AMS)In Prüfung
Arbeitslosenleistungen bei Wegzug
Link folgt nach redaktioneller Prüfung
Zuletzt geprüft: Noch nicht geprüft
Zuletzt geprüft: 03.09.2026