ZuerstIndividuelle Statusprüfung
Leasinggeber vor der Ausreise kontaktieren
Kläre mit deinem Leasinggeber schriftlich, ob und unter welchen Bedingungen das Fahrzeug nach Serbien ausgeführt werden darf.
Individuelle Prüfung nötig
Diese Angaben hängen stark von deiner persönlichen Situation ab. Prüfe sie zusätzlich bei der zuständigen Stelle oder einer Fachperson, bevor du handelst.
Hinweis
Ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug niemals ohne schriftliche Erlaubnis des Leasinggebers dauerhaft nach Serbien ausführen.
Warum das jetzt wichtig ist
Bei Leasing oder Finanzierung gehört das Fahrzeug nicht dir — eine dauerhafte Ausfuhr ohne Zustimmung kann den Vertrag verletzen.
Zuständige Stelle
Leasinggeber / Finanzierungsgesellschaft
Zeitpunkt
Vor der Ausreise, vor jeder Fahrzeugbewegung
Vorgehensweise
- 01Leasingvertrag auf Auslandsklauseln prüfen.
- 02Schriftliche Erlaubnis für die Ausfuhr nach Serbien einholen.
Offizielle Quelle
Quelle wird noch ergänzt
Zuletzt geprüft: 03.09.2026