Sehr dringendMitteilungspflicht
RAV / Arbeitslosenkasse informieren
Informiere das RAV bzw. deine Arbeitslosenkasse über den geplanten Wegzug.
Warum das jetzt wichtig ist
Der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen ist an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden und endet in der Regel mit dem Wegzug.
Zuständige Stelle
RAV / Arbeitslosenkasse
Zeitpunkt
Vor der Ausreise
Vorgehensweise
- 01RAV über den geplanten Wegzug informieren.
Offizielle Quelle
- RAV / ArbeitslosenkasseIn Prüfung
Arbeitslosenleistungen bei Wegzug ins Ausland
Link folgt nach redaktioneller Prüfung
Zuletzt geprüft: Noch nicht geprüft
Zuletzt geprüft: 03.09.2026