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ZuerstMitteilungspflicht

Agentur für Arbeit kontaktieren, Av-1 prüfen

Informiere die Agentur für Arbeit über den geplanten Wegzug und lass prüfen, ob die Av-1-Rückkehrregelung für dich relevant ist.

Individuelle Prüfung nötig

Diese Angaben hängen stark von deiner persönlichen Situation ab. Prüfe sie zusätzlich bei der zuständigen Stelle oder einer Fachperson, bevor du handelst.

Hinweis

Ob Av-1 anwendbar ist, hängt von der persönlichen Situation ab und muss individuell geprüft werden.

Warum das jetzt wichtig ist

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist grundsätzlich an den Wohnsitz in Deutschland gebunden; die Av-1-Regelung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Mitnahme von Leistungen ins Ausland ermöglichen.

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Zeitpunkt

Vor der Ausreise

Vorgehensweise

  1. 01Agentur für Arbeit über den Wegzug informieren.
  2. 02Individuell prüfen lassen, ob Av-1 anwendbar ist.

Offizielle Quelle

Zuletzt geprüft: 03.09.2026