ZuerstMitteilungspflicht
Agentur für Arbeit kontaktieren, Av-1 prüfen
Informiere die Agentur für Arbeit über den geplanten Wegzug und lass prüfen, ob die Av-1-Rückkehrregelung für dich relevant ist.
Individuelle Prüfung nötig
Diese Angaben hängen stark von deiner persönlichen Situation ab. Prüfe sie zusätzlich bei der zuständigen Stelle oder einer Fachperson, bevor du handelst.
Hinweis
Ob Av-1 anwendbar ist, hängt von der persönlichen Situation ab und muss individuell geprüft werden.
Warum das jetzt wichtig ist
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist grundsätzlich an den Wohnsitz in Deutschland gebunden; die Av-1-Regelung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Mitnahme von Leistungen ins Ausland ermöglichen.
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit
Zeitpunkt
Vor der Ausreise
Vorgehensweise
- 01Agentur für Arbeit über den Wegzug informieren.
- 02Individuell prüfen lassen, ob Av-1 anwendbar ist.
Offizielle Quelle
- Bundesagentur für ArbeitAktiv
Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina/Serbien und Arbeitslosengeld (Av-1)
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/rueckkehr-bih-srb-arbeitslosengeldZuletzt geprüft: 03.09.2026
Zuletzt geprüft: 03.09.2026