Zum Inhalt springen
Povratak
Sehr dringendMitteilungspflicht

Wohngeld, BAföG, Elterngeld oder Sozialamt informieren

Melde den Wegzug bzw. Auslandsaufenthalt sofort bei der zuständigen Leistungsstelle und verlange eine Schlussabrechnung.

Warum das jetzt wichtig ist

Der Anspruch auf Wohngeld, BAföG, Elterngeld oder weitere Sozialleistungen ist an den Wohnsitz in Deutschland gebunden und endet in der Regel mit dem Wegzug.

Zuständige Stelle

Jobcenter / Wohngeldstelle / BAföG-Amt / Elterngeldstelle / Sozialamt

Zeitpunkt

Sofort nach Festlegung des Ausreisedatums

Vorgehensweise

  1. 01Zuständige Stelle über Wegzug bzw. Auslandsaufenthalt informieren und Schlussabrechnung verlangen.

Offizielle Quelle

  • Jobcenter / Wohngeldstelle / BAföG-Amt / Elterngeldstelle / SozialamtIn Prüfung

    Meldung von Wegzug bzw. Auslandsaufenthalt bei laufendem Leistungsbezug

    Link folgt nach redaktioneller Prüfung

    Zuletzt geprüft: Noch nicht geprüft

Zuletzt geprüft: 03.09.2026