Sehr dringendMitteilungspflicht
Wohngeld, BAföG, Elterngeld oder Sozialamt informieren
Melde den Wegzug bzw. Auslandsaufenthalt sofort bei der zuständigen Leistungsstelle und verlange eine Schlussabrechnung.
Warum das jetzt wichtig ist
Der Anspruch auf Wohngeld, BAföG, Elterngeld oder weitere Sozialleistungen ist an den Wohnsitz in Deutschland gebunden und endet in der Regel mit dem Wegzug.
Zuständige Stelle
Jobcenter / Wohngeldstelle / BAföG-Amt / Elterngeldstelle / Sozialamt
Zeitpunkt
Sofort nach Festlegung des Ausreisedatums
Vorgehensweise
- 01Zuständige Stelle über Wegzug bzw. Auslandsaufenthalt informieren und Schlussabrechnung verlangen.
Offizielle Quelle
- Jobcenter / Wohngeldstelle / BAföG-Amt / Elterngeldstelle / SozialamtIn Prüfung
Meldung von Wegzug bzw. Auslandsaufenthalt bei laufendem Leistungsbezug
Link folgt nach redaktioneller Prüfung
Zuletzt geprüft: Noch nicht geprüft
Zuletzt geprüft: 03.09.2026