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Povratak
Erste Behörde in SerbienGesetzliche Pflicht

Beim MUP melden

Melde dich beim zuständigen MUP an deinem neuen Wohnort — als Rückkehrmeldung bzw. Anmeldung des Wohnsitzes (prijava prebivališta).

Individuelle Prüfung nötig

Diese Angaben hängen stark von deiner persönlichen Situation ab. Prüfe sie zusätzlich bei der zuständigen Stelle oder einer Fachperson, bevor du handelst.

Hinweis

Wenn bereits eine serbische Adresse besteht und keine Rückkehrmeldung ausgelöst wurde: nur den Meldestatus prüfen lassen, nicht pauschal neu anmelden.

Warum das jetzt wichtig ist

Das MUP ist die grundsätzlich erste Anlaufstelle für serbische Staatsbürger nach der Rückkehr. Wenn bereits eine serbische Adresse besteht und kein neuer Meldevorgang ausgelöst wurde, prüfe stattdessen nur deinen bestehenden Meldestatus, statt dich pauschal neu anzumelden.

Zuständige Stelle

Ministarstvo unutrašnjih poslova (MUP), zuständige Stelle am Wohnort

Zeitpunkt

Innerhalb der zutreffenden Frist nach Einreise

Laut MUP innerhalb von acht Tagen: Wer einen gemeldeten Auslandsaufenthalt von mehr als 90 Tagen hatte, muss die Rückkehr binnen acht Tagen melden; wer sich an einer neuen dauerhaften Adresse niederlässt, muss den Wohnsitz ebenfalls binnen acht Tagen anmelden.

Vorgehensweise

  1. 01Zuständige MUP-Stelle am neuen Wohnort aufsuchen.
  2. 02Meldestatus prüfen lassen bzw. Anmeldung vornehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument und Adressnachweis

Offizielle Quelle

Zuletzt geprüft: 03.09.2026