Beim MUP melden
Melde dich beim zuständigen MUP an deinem neuen Wohnort — als Rückkehrmeldung bzw. Anmeldung des Wohnsitzes (prijava prebivališta).
Individuelle Prüfung nötig
Hinweis
Warum das jetzt wichtig ist
Das MUP ist die grundsätzlich erste Anlaufstelle für serbische Staatsbürger nach der Rückkehr. Wenn bereits eine serbische Adresse besteht und kein neuer Meldevorgang ausgelöst wurde, prüfe stattdessen nur deinen bestehenden Meldestatus, statt dich pauschal neu anzumelden.
Zuständige Stelle
Ministarstvo unutrašnjih poslova (MUP), zuständige Stelle am Wohnort
Zeitpunkt
Innerhalb der zutreffenden Frist nach Einreise
Laut MUP innerhalb von acht Tagen: Wer einen gemeldeten Auslandsaufenthalt von mehr als 90 Tagen hatte, muss die Rückkehr binnen acht Tagen melden; wer sich an einer neuen dauerhaften Adresse niederlässt, muss den Wohnsitz ebenfalls binnen acht Tagen anmelden.
Vorgehensweise
- 01Zuständige MUP-Stelle am neuen Wohnort aufsuchen.
- 02Meldestatus prüfen lassen bzw. Anmeldung vornehmen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument und Adressnachweis
Offizielle Quelle
- Ministarstvo unutrašnjih poslova (MUP)Aktiv
Rückkehr aus dem Ausland und Aufenthaltsmeldung (boravište)
https://www.mup.gov.rs/wps/portal/sr/gradjani/dokumenta/Boraviste/Zuletzt geprüft: 03.09.2026
- Ministarstvo unutrašnjih poslova (MUP)Aktiv
Wohnsitzanmeldung (prijava prebivališta)
https://www.mup.gov.rs/wps/portal/sr/gradjani/dokumenta/prebivaliste/Zuletzt geprüft: 03.09.2026
Zuletzt geprüft: 03.09.2026